In der Gesellschaft LDanTech orientieren wir uns auf Erbringen von Dienstleistungen im Bereich der elektrischen, technischen Hebe- und Transportvorrichtungen. Wir haben ein klares Ziel, und zwar die Zufriedenheit mit den erbrachten Dienstleistungen, welche zur langfristigen Grundlage einer erfolgreichen Zusammenarbeit wird.
Unsere Gesellschaft besitz folgende Berechtigungen:
Bestimmte Tätigkeiten für elektrische, Hebe- und Transportvorrichtungen
- Montage (UTZ)
- Reparaturen (UTZ)
- Rekonstruktionen (UTZ)
- Revisionen (UTZ)
- Prüfungen (UTZ)
Bestimmte technische Vorrichtungen
- Elektrische – diese dienen zum Schutz vor den Auswirkungen der atmosphärischen und statischen Elektrizität und zum Schutz vor negativen Auswirkungen der Bahn-Rückströme.
- Transportvorrichtungen – Vorrichtungen zur Sicherung des Betriebs der Bahn oder des Bahntransports.
- Hebevorrichtungen – Anlagen, die ein Bestandteil der Bahn sind. - zariadenia, ktoré sú súčasťou dráhy.
Elektrische Anlagen
- E1 – Elektrische Verteileranlagen der Bahn und elektrische Stationen der Bahn ohne Begrenzung der Spannung (Straßenbahn und Oberleitungsbus und Eisenbahn)
- E2 – Stromnetze der Bahn und Stromverteiler bis 1000V AC, einschließlich und 1500 DC einschließlich
- E3 – Bahnunterwerke und Schaltstationen (Straßenbahn und Oberleitungsbus und Eisenbahn)
- E4 – Bahnenergienetz der Eisenbahn
- E4a - Bahnenergienetz von Straßenbahn und Oberleitungsbus, Metro-Anschlussschiene
- E5 – Elektroanlagen, eingespeiste aus Bahnenergienetz (Straßenbahn und Oberleitungsbus und Eisenbahn)
- E6 – Elektroanlagen der Bahnfahrzeuge
- E6a - Elektroanlagen der Bahnfahrzeuge - Bahnmechanismen
- E7 – Elektrische Bahnsicherheits- und Anzeigeanlagen
- E9 – Ersatzstromquellen für den Bahnbetrieb
- E10 – Prüfstellen für Elektroanlagen der Bahn
- E11 – Anlagen zum Schutz vor den Auswirkungen der atmosphärischen und statischen Elektrizität (Blitzableitungen)
- E12 – Anlagen zum Schutz vor negativen Auswirkungen der Bahn-Rückströme
- E13 – Elektroanlagen im Räumen mit Explosionsgefahr, Explosions-Gashüllen (Einfluss von außen BE3), einschließlich des Schutzes vor den Auswirkungen der atmosphärischen und statischen Elektrizität.
Hebevorrichtungen
- Z1.1 - Kräne und Hebezeug für Manipulation mit Containern ISO r.1 und zum Zweck des kombinierten Transports (auf Rädern, Schienen einer Kranbahn, bzw. auf Sonderfahrwerken)
- Z1.2 – Auflader und Überlader für Manipulation mit Containern ISO r.1 und für kombinierten Transport
- Z1.3 – Front- und Seitenhubwagen mit Mitteln für Aufhängung und Aufnahme von Containern ISO r.1 und für kombinierten Transport
- Z1.4 – Mechanismen für Manipulation mit den Lasten und für kombinierten Transport
- Z1.5 – Bahn-Schienenkräne
- Z1.6 – Sonder-Schienenkräne (für die Unfallvorfälle, Instandhaltung und Modernisierung der Bahn)
- Z1.7 - Kräne, Hebemechanismen und Sonder-Hebemechanismen auf den Bahnfahrzeugen oder Bahnfahrwerken (außer den unter Ordnungszahlen Z 1.1, Z 1.2, Z 1.4, Z1.5, Z1.6 angeführten Anlagen)
- Z1.8 - Kräne und Hebezeug mit einem Motorantrieb (außer den Ordnungszahlen Z 1.1, Z 1.2, Z 1.3)
- Z1.9 - Brückenkräne für Manipulation mit den Bahnfahrzeugen
- Z1.10 – Portal- und Halbportalkräne mit einer Laufkatze oder einen Ausleger (außer den unter Ordnungszahl Z 1.1 angeführten Kränen)
- Z1.11 – Hafenkräne, gestellte auf der Beckenkante (dienende für die Manipulation mit den Waren auch für die Bahnfahrzeuge)
- Z1.12 – Hebevorrichtungen mit Motorantrieb, fürs Heben der Bahnfahrzeuge und deren Wagenzüge und Senken fürs Verholen der Fahrwerke Bahnfahrzeuge
- Z1.13 – Säulen-, Wand- und Konsolenkräne
- Z1.14 – Sondermittel und Vorrichtungen für Aufnahme und Aufhängung der Container und für Manipulation mit den Lasten beim kombinierten Transport, eingesetzte bei den unter Ordnungszahlen Z 1.2 und Z 1.3 angeführten Anlagen
- Z1.15 - Hebevorrichtungen mit einem elektrischen Hub und Verfahren oder manuellen Hub und Verfahren, oder deren Kombination (außer den Ordnungszahlen Z 1.8 und Z 1.13)
- Z2.1 – Bewegliche Arbeitsbühnen auf den Bahnfahrzeugen und Bahnfahrwerken
- Z2.2 - Bewegliche Arbeitsbühnen auf den Straßen-, Bahn- oder Sonderfahrwerken, bestimmt für die Arbeiten an dem unter Spannung stehenden Bahnenergienetz
- Z2.3 - Bewegliche Arbeitsbühnen, installiert auf den für den Personenverkehr bestimmten Bahnfahrzeugen
- Z2.4 - Bewegliche Arbeitsbühnen, unübertragbar
Beförderungsanlagen
- D1 - Technologische Maschinen- und mechanische Anlagen der Seilbahnen für Personen
- D2 - Rolltreppen und Rollstege
- D3 - Personenaufzüge
- D4 - Lastaufzüge
- D5 - Bewegliche Bühnen für Transport von Personen mit begrenzter Mobilität
- D6 – Winden mit Motorantrieb fürs Schieben der Bahnfahrzeuge
- D7 – Regaleinlegemaschinen